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Photovoltaikanlagen unterliegen einer erweiterten Registrierungspflicht. Foto: anweber – fotolia.com

Registrierungspflicht neuer Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert, will etwas zum Klimaschutz beitragen und dank der Vergütung des eingespeisten Stroms durch den Netzbetreiber Kosten sparen. Die Details dazu regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Neu ist eine erweiterte Registrierungspflicht.

Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen, die neu in Betrieb genommen oder deren Leistungen erweitert wurden, müssen dies der Bundesnetzagentur melden. Dies kann per Brief, Fax, E-Mail oder online im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur geschehen.

Im Zuge der Novelle des EEG wird sich auch das Registrierungsverfahren für neue Photovoltaikanlagen ändern. In Zukunft müssen die Betreiber auch ihren Namen, ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Zudem sind Angaben zur Einspeisetechnik, zu genutzten EEG-Förderungen und zum Stromnetz erforderlich. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur diese Daten in einem neuen Anlagenregister sammelt, um auf dieser Grundlage den Zubau von EEG-Anlagen zu verfolgen.

Ausführliche Informationen zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur finden Sie unter folgendem Link: https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal.